Sunport PV-Carport

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Sunports sind eine kosteneffiziente Lösung für private, gewerbliche und öffentliche Nutzung von Stellflächen. Sie können auf bestehenden Flächen wie Parkplätze, Rangierflächen oder Fahrradabstellplätze errichtet werden, so dass kein zusätzlicher Flächenverbrauch entsteht.

Betriebe mit hohem Eigenbedarf können den umweltfreundlich erzeugten Strom direkt nutzen und damit ihre Stromkosten erheblich reduzieren. Mit der solaren Überdachung von Parkplatzanlagen erhalten Sie zudem Witterungsschutz. Darunter abgestellte Fahrzeuge sind vor Überhitzung, Regen, Schnee und Hagelschäden geschützt.


Sunports eignen sich zur Aufstellung auf asphaltierten, betonierten, geschotterten, gepflasterten oder neu zu errichtenden Stellplätzen.


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Material

Die Betonträger aus Sichtbeton sind nach DIN EN 1991 ausgeführt und bieten Schutz gegen Aufprall und halten hohen Schnee- und Windlasten stand.

Die U-Form sorgt für eine stabile und sichere Errichtung und benötigt keine Fundamente.

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Montage

Sunports lassen sich in flexibler Modulbauweise ohne aufwendige Grabungs- und Fundamentarbeiten aufstellen und in das vorhandene Design integrieren.

Die Nutzung bereits versiegelter Flächen ist möglich. 

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Optionen

Details wie Solarmodule, Wechselrichter, Beleuchtung, Speicher u.v.m. führen wir nach Kundenwunsch aus.

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Projektmanagement

Unser Gesamtpaket beinhaltet Beratung, Planung, Berechnung, Errichtung und Inbetriebnahme der PV-Carports.


Gesetzliche Regelungen zur PV-Pflicht gelten in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (Stand 03/2025).


Hinweis Verordnung Baden-Württemberg:

Seit Januar 2022 gilt die Verordnung des Umweltministeriums „Pflichten zur Installation auf Dach- und Parkflächen“. Somit wird jeder Bauherr verpflichtet, bei Errichtung von mehr als 35 Park- und Stellplatzflächen eine Photovoltaik-Anlage zu installieren.*

Laut § 23 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetztes Baden-Württemberg (KlimaG BW) betrifft die PV-Pflicht alle privaten, öffentlichen, gewerblichen sowie institutionellen Bauherren.

Sie greift beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen, sofern es sich um vier oder mehr zusammenhängende Stellflächen handelt, die sich nicht direkt neben einer Straße befinden.

In der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) vom 11. Oktober 2021 sind technische Details zur Umsetzung, wie beispielsweise die mindestens zu installierende Modulfläche, geregelt. Auch Ausnahmen, wie die wirtschaftliche Zumutbarkeit oder die Kriterien für eine ungeeignete Solarnutzung sind dort aufgeführt.


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