Hinweis Verordnung Baden-Württemberg:
Seit Januar 2022 gilt die Verordnung des Umweltministeriums „Pflichten zur Installation auf Dach- und Parkflächen“. Somit wird jeder Bauherr verpflichtet, bei Errichtung von mehr als 35 Park- und Stellplatzflächen eine Photovoltaik-Anlage zu installieren.*
*In der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung PVPf-VO vom 11. Oktober 2021 sind Ausnahmen wie die wirtschaftliche Zumutbarkeit oder die Kriterien für eine ungeeignete Solarnutzung aufgeführt.
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